3. Monat
Stillende Mütter, die wieder arbeiten, haben besondere Rechte. Der Arbeitgeber muss ihnen Stillzeit gewähren. Mehr über die gesetzlichen Regelungen zum Stillen während der Arbeitszeit sowie zu weiteren Themen.
Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder berufstätig sind, müssen Sie nicht unbedingt abstillen. Arbeitgeber haben stillende Mütter so zu beschäftigen, dass Stillen während der Arbeit möglich ist. Am besten treffen Sie bei der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit mit dem Arbeitgeber und der Betreuungsperson diesbezüglich detaillierte Abmachungen.
Während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes haben Sie folgende Rechte und Pflichten:
Ein «Stillplan für arbeitende Mütter» könnte zum Beispiel folgendermassen aussehen:
Weitere Informationen zu Erwerbstätigkeit und Mutterschaft finden Sie in der Broschüre «Info Mutterschaft» von Travail Suisse und auf den Merkblättern und Checklisten zum Thema Stillen und Arbeit der Stillförderung Schweiz.
Für Mutter und Kind bedeutet Abstillen eine grosse Veränderung. Wenn Sie abstillen müssen oder wollen, sollte dieser Schritt rechtzeitig und sorgfältig vorbereitet werden. Sprechen Sie möglichst früh mit der Mütterberaterin oder der Stillberaterin darüber.
Auch ganz kleine Kinder kommen schnell auf den Geschmack von Zucker! Darum ist es besser, gar nicht damit anzufangen, den Tee zu süssen, auch nicht mit Honig, oder gezuckerten Babytee zu kaufen. Süssigkeiten zu essen ist beim Säugling wie bei uns weitgehend eine Frage der Gewohnheit, und man wird nur allzu leicht davon abhängig. Zucker ist eine Hauptursache für die schon bei Kleinkindern verbreitete Zahnkaries.
Schaukelwippen, auch Babysitter genannt, eignen sich für Babys ab zwei bis drei Monaten. In diesem Alter schlafen sie immer weniger und sind über längere Zeiträume hellwach und interessiert an allem. Mit wenigen Griffen können Sie in Ihrer Nähe eine Schaukelwippe aufstellen.
Mit Vergnügen schaut Ihnen das Kind bei Ihren Tätigkeiten zu. Ihr Baby sollten Sie aber nie in der Schaukelwippe allein lassen. Damit das Kind gut liegen kann, muss die Wippe sehr flach gestellt werden. Weil es meist recht schnell ermüdet, darf es nur kurze Zeit darin verbleiben. So merken Sie, wenn es dem Baby zu viel wird: Es sinkt in sich zusammen, wird müde und quengelig.
Das erste Lächeln, der erste Versuch, Laute zu bilden oder die erste Krankheit sind Begebenheiten, die es verdienen, aufgeschrieben zu werden. Die Zeit vergeht, und die wichtigen kleinen Fortschritte und Erlebnisse geraten nur zu schnell in Vergessenheit. Ein Kindertagebuch setzt keine schriftstellerischen Fähigkeiten voraus. Ihre Aufzeichnungen dürfen auch gezeichnet, gemalt, geklebt, mit Fotos ergänzt werden. Möglicherweise sind sie auch bald mit (Gemüsebrei-) Spuren des Kleinen versehen.