Una mamma allatta il proprio bambino durante il lavoro.

Und übrigens ... Arbeiten und Stillen ist möglich

3. Monat

Stillende Mütter, die wieder arbeiten, haben besondere Rechte. Der Arbeitgeber muss ihnen Stillzeit gewähren. Mehr über die gesetzlichen Regelungen zum Stillen während der Arbeitszeit sowie zu weiteren Themen.

Berufstätigkeit und Stillen

Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder berufstätig sind, müssen Sie nicht unbedingt abstillen. Arbeitgeber haben stillende Mütter so zu beschäftigen, dass Stillen während der Arbeit möglich ist. Am besten treffen Sie bei der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit mit dem Arbeitgeber und der Betreuungsperson diesbezüglich detaillierte Abmachungen.

Rechte und Pflichten von Müttern

Während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes haben Sie folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie dürfen keine Überstunden leisten.
  • Bei gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten darf keine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Wenn keine geeigneten Schutzmassnahmen getroffen werden können und der Betrieb keinen ungefährlichen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, dürfen Sie bei 80 Prozent des Lohnes zu Hause bleiben.
  • Sie können Ihr Kind im Betrieb oder ausserhalb des Betriebes stillen beziehungsweise Milch abpumpen. Je nachdem, wie lange die tägliche Arbeitszeit ist, werden hierfür unterschiedlich lange Still- oder Abpump-Pausen gewährt: bei bis zu vier Stunden Arbeitszeit am Tag erhalten Sie mindestens 30 Minuten bezahlte Pause, ab vier Stunden sind es 60 Minuten und wenn Sie über sieben Stunden am Tag arbeiten, haben Sie das Recht auf mindestens 90 Minuten entlohnte Pause. Diese Zeiten können Sie am Stück oder verteilt beziehen. Die benötigte Zeit darf weder vor- noch nachgeholt werden. Sie darf auch nicht von anderen Ruhezeiten wie zum Beispiel den Ferientagen abgezogen werden.

Möglicher Stillplan für berufstätige Mütter

Ein «Stillplan für arbeitende Mütter» könnte zum Beispiel folgendermassen aussehen:

  • Morgens früh zu Hause stillen.
  • Um elf Uhr bringt die Betreuungsperson das Kind zum Stillen an den Arbeitsplatz.
  • Am Nachmittag schöppelt die Betreuungsperson zu Hause eine Mahlzeit. Zur gleichen Zeit pumpt die Mutter während der Arbeit Milch ab. So geht die Milchmenge nicht zurück und es steht wieder eine Milchmahlzeit bereit.
  • Abends und nachts wie gewohnt stillen.

Weitere Informationen zu Erwerbstätigkeit und Mutterschaft finden Sie in der Broschüre «Info Mutterschaft» von Travail Suisse und auf den Merkblättern und Checklisten zum Thema Stillen und Arbeit der Stillförderung Schweiz.

Abstillen

Für Mutter und Kind bedeutet Abstillen eine grosse Veränderung. Wenn Sie abstillen müssen oder wollen, sollte dieser Schritt rechtzeitig und sorgfältig vorbereitet werden. Sprechen Sie möglichst früh mit der Mütterberaterin oder der Stillberaterin darüber.

Gezuckerte Getränke sind unnötig

Auch ganz kleine Kinder kommen schnell auf den Geschmack von Zucker! Darum ist es besser, gar nicht damit anzufangen, den Tee zu süssen, auch nicht mit Honig, oder gezuckerten Babytee zu kaufen. Süssigkeiten zu essen ist beim Säugling wie bei uns weitgehend eine Frage der Gewohnheit, und man wird nur allzu leicht davon abhängig. Zucker ist eine Hauptursache für die schon bei Kleinkindern verbreitete Zahnkaries.

Schaukelwippe nur kurz benützen

Schaukelwippen, auch Babysitter genannt, eignen sich für Babys ab zwei bis drei Monaten. In diesem Alter schlafen sie immer weniger und sind über längere Zeiträume hellwach und interessiert an allem. Mit wenigen Griffen können Sie in Ihrer Nähe eine Schaukelwippe aufstellen.

Mit Vergnügen schaut Ihnen das Kind bei Ihren Tätigkeiten zu. Ihr Baby sollten Sie aber nie in der Schaukelwippe allein lassen. Damit das Kind gut liegen kann, muss die Wippe sehr flach gestellt werden. Weil es meist recht schnell ermüdet, darf es nur kurze Zeit darin verbleiben. So merken Sie, wenn es dem Baby zu viel wird: Es sinkt in sich zusammen, wird müde und quengelig.

Ein Kindertagebuch führen







Illustration Kindertagebuch.

Das erste Lächeln, der erste Versuch, Laute zu bilden oder die erste Krankheit sind Begebenheiten, die es verdienen, aufgeschrieben zu werden. Die Zeit vergeht, und die wichtigen kleinen Fortschritte und Erlebnisse geraten nur zu schnell in Vergessenheit. Ein Kindertagebuch setzt keine schriftstellerischen Fähigkeiten voraus. Ihre Aufzeichnungen dürfen auch gezeichnet, gemalt, geklebt, mit Fotos ergänzt werden. Möglicherweise sind sie auch bald mit (Gemüsebrei-) Spuren des Kleinen versehen.

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