Un bimbo piccolo mostra la sua escoriazione al braccio.

Und übrigens … Vergiftungen und Unfälle

Zwei Jahre

Was tun, wenn das Kind etwas Giftiges schluckt? Wann muss bei Unfällen ein Arzt aufgesucht werden? Und: Schielt das Kind?

Vorsicht: Vergiftungsgefahr

Sollte Ihr Kind etwas Giftiges eingenommen haben, gilt immer und in jedem Fall: Sofortiges Handeln kann lebensrettend sein! Zweijährige sind flink und neugierig.

In fast jedem Haushalt gibt es Mittel, mit denen sich das Kind vergiften kann: Medikamente, Tinkturen, Wasch- und Reinigungsmittel, Haarwasser, Schädlingsbekämpfungsmittel, Parfüms, Pflanzen, Zigarettenstummel und so weiter. Deshalb sollte alles, wirklich alles, was für lhr Kind gefährlich werden könnte, unerreichbar und verschlossen aufbewahrt werden. Bezeichnen Sie Medikamente zudem nicht als Bonbons und schütten Sie niemals Reste von chemischen Produkten in Getränkeflaschen um.

Es nützt meist nicht viel, einem kleinen Kind zu sagen, dass es von diesen Dingen Bauchweh bekommen würde oder gar sterben müsste. In diesem Alter gibt es sich nicht mit Erklärungen zufrieden, sondern will alles selber ausprobieren. Was «Sterben müssen» bedeutet, kann ein Zweijähriges kaum nachvollziehen.

Hilfe holen bei Vergiftungen

Passiert trotz aller Vorsichtsmassnahmen doch etwas, sollten Sie sofort Tox Info Suisse (Tel. 145) anrufen. Geben Sie an, was und wie viel das Kind geschluckt hat, wann dies geschehen ist, wie alt das Kind ist und wie viel es ungefähr wiegt. Geht es dem Kind schlecht, sollte direkt ein Rettungsdienst (Tel. 144) alarmiert werden. Rettungsdienste arbeiten eng mit Tox Info Suisse zusammen und können mit geeigneten Mitteln eine Aufnahme des Giftes unterbinden und lebenswichtige Funktionen des Körpers, wie zum Beispiel die Atmung, aufrechterhalten.

Grössere Rettungsdienste sind mit einem erweiterten Sortiment an Gegengiften ausgestattet und auf Vergiftungsnotfälle spezialisiert. Damit Eltern Zeit haben, das eigene Kind zu beruhigen, sollten sie nicht selber ins Krankenhaus oder zum Arzt fahren. So lassen sich gefährliche und stressbedingte Situationen im Strassenverkehr vermeiden.

Unfälle

In einer Wohnung gibt es zahlreiche Gefahrenquellen für ein kleines Kind. Besonders in der Küche gilt es, vorsichtig zu sein:

  • Stellen Sie Pfannen mit heissem Inhalt so auf den Herd, dass diese vom Kind nicht erreicht werden (Griff nach hinten). Zudem gibt es spezielle Schutzvorrichtungen, die Sie am Herd befestigen können.
  • Kabel von Wasserkochern nicht nach unten hängen lassen.
  • Gefässe mit heissen Flüssigkeiten wie Tee oder Kaffee und Bügeleisen nie an den Tischrand oder auf den Fussboden stellen, wo Kinder sie erreichen können.
  • Achten Sie beim Bügeln darauf, dass Ihr Kind nicht über das Kabel stolpern und das Bügeleisen vom Tisch ziehen kann.
  • Versehen Sie alle Steckdosen in der Wohnung mit Schutzdeckeln.

Übermässiges Warnen macht das Kind unsicher und ängstlich. Mit vielen Verboten erreichen Sie nicht viel: Dann klettert es eben hinter Ihrem Rücken auf den Stuhl. Stellen Sie sicher, dass es nirgends aus grosser Höhe herunterfallen kann:

  • Keine Kletterhilfen (Stühle, Sofas, Kisten etc.) vor das Fenster oder das Balkongeländer stellen. Fenster- und Balkontürsicherungen geben zusätzliche Sicherheit.
  • Kinder in Räumen mit offenen Fenstern oder Balkontüren nicht allein lassen.

Sollte Ihr Kind beim Herumklettern dennoch unsanft zu Boden fallen, versuchen Sie herauszufinden, wo es ihm wehtut. Sie werden schnell feststellen, ob es schreit, weil es erschrocken ist, oder ob es wirklich ernsthaft Schaden genommen hat. Wenn es mehrmals erbricht und/oder in Ohnmacht fällt, kann es sich um eine Gehirnerschütterung handeln. Erholt es sich schnell, kontaktieren Sie Ihren Arzt, Ihre Ärztin, sonst rufen Sie den Rettungsdienst (Tel. 144). Wenn sich Ihr Kind nach einem Sturz anders als gewöhnlich verhält und zunehmend teilnahmslos wirkt, sollten Sie einen Arzt kontaktieren.

Hat sich Ihr Kind Perlen, Murmeln oder Ähnliches in Nase oder Ohren gesteckt, kontaktieren Sie am besten direkt die Ärztin, den Arzt!

Beim Essen kann sich Ihr Kind stark verschlucken, oder ein Fremdkörper kann im Hals stecken bleiben: Wenn Ihr Kind unaufhörlich hustet oder blau wird, rufen Sie sofort den Notfalldienst an. Falls es nicht husten kann und aufhört zu atmen, beginnen Sie mit lebensrettenden Massnahmen. Ausführliche Informationen zu Notfällen finden Sie hier oder unter ouups.ch, einem Angebot der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).

Der Schweizerische Samariterbund bietet an verschiedenen Orten in der Schweiz spezielle Kurse zum Thema «Notfälle bei Kleinkindern» an. Erkundigen Sie sich in Ihrer Region.

Ärztin, Arzt – ja oder nein?

Im Zusammenhang mit Unfällen und Krankheiten Ihres Kindes raten wir Ihnen, lieber einmal zu viel als zu wenig die Ärztin, den Arzt anzurufen! Geben Sie Ihr Kind einer anderen Person zur Betreuung, sollte diese im Besitz der wichtigsten Telefonnummern sein (Eltern, Arzt, Ärztin, Spital, Ambulanz, Taxi).







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Augen auf!

Es ist wichtig, dass die Kinderärztin, der Kinderarzt in diesem Alter die Augen Ihres Kindes kontrolliert und ein «Mikroschielen» (von aussen nicht unbedingt ersichtlich) ausschliesst. Ein eventuelles Schielen lässt sich jetzt meist noch vollständig korrigieren.

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