Un bambino piccolo prende le medicine.

Und übrigens ... Notfälle: So handeln Sie richtig

10. Monat

Im Haushalt lauern verschiedene Gefahren. Manche Unfälle lassen sich mit Sicherheitsmassnahmen verhindern. Trotzdem ist schnell etwas passiert. Erfahren Sie, was bei Verbrennungen, Vergiftungen und weiteren Notfällen zu tun ist.

Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann Ihrem Kind einmal etwas passieren. Dann gilt es, Ruhe zu bewahren und richtig zu reagieren. Wesentlich ist dabei, dass Sie wichtige Telefonnummern (Ärztin, Arzt, Spital, Sanitätsnotruf) nicht erst suchen müssen, sondern sofort zur Hand haben: Bewahren Sie diese bei Ihrem Telefonapparat auf oder speichern Sie sie in Ihrem Handy. Auch Ihr Babysitter (Grosseltern, Nachbarn und so weiter), die Tageseltern oder die Kinderkrippe sollten die Nummer des Kinderarztes, der Kinderärztin kennen.

Falls Sie den Sanitätsnotruf wählen müssen, ist es für das Rettungsteam hilfreich, wenn Sie eine Alters- oder Gewichtsangabe des Kindes machen, so kann sich das Team auf der Anfahrt optimal vorbereiten.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise, was bei Unfällen zu beachten ist.







Illustration Telefon mit der Rufnummer 144 oder 145.

Sanitäts-Notruf: 144

Vergiftungsnotfälle: 145

Verbrennungen und Verbrühungen

Bei Verbrennungen und Verbrühungen ist Kühlung wichtig! Doch muss darauf geachtet werden, dass nicht unterkühlt wird. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern ist diese Gefahr gross. Halten Sie die verbrannte bzw. verbrühte Stelle fünf bis maximal zehn Minuten unter handwarmes Wasser (20-25 °C). Kühlen Sie immer nur die betroffene Körperstelle und stellen Sie das Kind nie komplett unter die Dusche. Das kühlt eine zu grosse Fläche. Nach der Kühlung sollte das Kind gewärmt werden.

Wenn Sie Ihrem Kind anschliessend die nassen Kleider ausziehen, so sollten Sie klebende Stoffe nicht wegreissen, sondern ringsherum wegschneiden. Bei Verbrennungen durch Flammen dürfen Kleiderreste nicht entfernt werden.

Bei Verbrennungen von kleinen Kindern zum Arzt

Sind grössere Körperpartien verletzt, sollte nicht gekühlt werden. Rufen Sie umgehend die Notfallnummer 144 an. Die Wunde weder berühren noch reinigen. Fehl am Platz sind: Mehl, Lebertran, Eiweiss, Desinfektionsmittel, Puder und Salben oder sonstige Hausmittel. Decken Sie die Wunde mit steriler Gaze oder einem sauberen Tuch ab.

Alle Verbrennungen bei Säuglingen und Kleinkindern gehören in ärztliche Behandlung. Grossflächig verbrannte Kinder müssen ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden. Es empfiehlt sich, nicht selber ins Krankenhaus oder zum Arzt zu fahren. Wenn Eltern Zeit und Aufmerksamkeit haben, das eigene Kind zu beruhigen, können gefährliche und stressbedingte Situationen im Strassenverkehr vermieden werden.

Vorsichtsmassnahmen

Viele Verbrennungen lassen sich vermeiden, wenn folgende Vorsichtsmassnahmen beachtet werden:

  • Zündhölzer und Feuerzeuge wegräumen.
  • Besondere Vorsicht ist geboten bei brennenden Kerzen, Herdplatten, Verdunstern, Schwedenöfen, Backofentür, offenen Cheminées und so weiter.
  • Gefässe mit heisser Flüssigkeit (Kaffee, Tee, Milch, Suppe) gehören in die Tischmitte und nicht an den Rand.
  • Bei Pfannen, die auf dem Herd stehen, die Stiele immer nach hinten drehen. Ein Herdschutz stellt sicher, dass die Kinder nicht direkt auf den Herd fassen können.

Vergiftungen

Kinder vergiften sich am häufigsten mit Medikamenten, Reinigungs- und Waschmitteln, Alkohol, Benzin, Kosmetika, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Farben und giftigen Pflanzen. Lassen Sie deshalb solche Produkte nie offen und für das Kind zugänglich herumstehen oder -liegen, und stellen Sie giftige Pflanzen ausser Reichweite. Kinder reagieren blitzschnell, und ehe Sie es realisieren, ist eine Tablette im Kindermund verschwunden oder ein Schluck Flüssigkeit getrunken.

Bei einer Gasvergiftung müssen Sie sofort für frische Luft sorgen. Machen Sie den Oberkörper des Kindes frei und hüllen Sie es in warme Decken. Denken Sie daran, keine Kerzen und keine Zündhölzer anzuzünden und keine elektrischen Schalter zu betätigen.

Verätzungen

Vorbeugende Massnahmen: Säurehaltige und basische Substanzen wie zum Beispiel Putzmittel, Chemikalien, Entkalkungsmittel, Backofenreiniger, Batterieflüssigkeit, Rostfleckenentferner und so weiter gehören nicht in Kinderhände! Kinder können Flüssigkeiten für ein Getränk halten und sich neben Vergiftungen auch Verätzungen in Mund, Hals und Atemwegen zuziehen.

Gewisse Substanzen geben giftige Dämpfe ab und sollten nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Werden zum Beispiel Javelwasser und ein Entkalkungsmittel zusammengeschüttet, können giftige Dämpfe entstehen.

Ist trotz aller Vorsorge etwas passiert, gilt Folgendes: Kleider (auch Strümpfe) über der Wunde ausziehen. Die Wunde reichlich unter fliessendem Wasser spülen. Dies gilt auch für Verätzungen in den Augen. Darauf achten, dass das Gemisch aus Wasser und ätzender Substanz nicht über unverletzte Hautstellen oder gar das andere Auge fliesst. Wie bei Verbrennungen muss auch bei Verätzungen die Wunde mindestens fünf bis zehn Minuten lang unter Wasser gehalten werden.

Vergiftungs- und Verätzungsnotfälle: Tel. 145

Sowohl bei Vergiftungen als auch bei Verätzungen gilt: Rufen Sie Tox Info Suisse an, welches Tag und Nacht über die Notfallnummer 145 erreichbar ist. Informieren Sie die Experten, was und wie viel das Kind geschluckt oder getrunken hat. Halten Sie die angebrochene Packung und den Beipackzettel bereit. Aufschriften auf Verpackungen oder Beipackzettel von Medikamenten ersparen oft zeitraubende und umständliche Abklärungen bezüglich des geschluckten Mittels und erlauben ein schnelles Handeln.

Führen Sie nach der Einnahme von Flüssigkeit beim Kind kein Erbrechen herbei, informieren Sie sich beim Arzt, der Ärztin oder im Toxikologischen Informationszentrum, ob Ihr Kind als Sofortmassnahme Wasser trinken soll und befolgen Sie die weiteren Instruktionen.

Weitere Informationen zu giftigen Substanzen und Vergiftungen finden Sie unter www.toxi.ch.

Ersticken

Ist das Kind am Ersticken, Kind aus der Notlage befreien:

  • Falls der Fremdkörper im Kehlkopf stecken bleibt und das Kind Atemnot hat, Kind zum Aushusten ermuntern, resp. das Aushusten unterstützen. Hilft das nicht: Kind in «Kopf-unten-Lage» bringen und mit der flachen Hand kräftig zwischen die Schulterblätter klopfen. Künstlich beatmen (durch die Nase oder durch den Mund).
  • Notfallnummer 144 oder nächstgelegenes Spital anrufen.

Sicherheitsmassnahmen

Inspizieren Sie Ihre Wohnung – könnte sich Ihr Kind irgendwo einklemmen, den Kopf in eine Öffnung stecken? Liegen im Haushalt Dinge herum, die von Ihrem Kind verschluckt werden könnten? Auch Plastiksäcke sind gefährlich, wenn Sie über den Kopf gestülpt werden – bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf.

Insektenstiche

Stichen können Sie vorbeugen, indem Sie Ruhe bewahren und Wespen oder Bienen möglichst wenig durch Herumfuchteln provozieren. Früchte und andere Esswaren, die offen zugänglich sind, ziehen Wespen und Bienen an; ebenso nähern sie sich gerne klebrig-süss verschmierten Kinderlippen.

Wenn das Kind gestochen wurde, können Sie die betroffene Hautstelle kühlen und mit Essig oder einem speziellen Insektenstift betupfen. Stiche in den Mund oder die Zunge können gefährlich sein. Rufen Sie in diesem Fall sofort den Arzt, die Ärztin oder das Spital an, ebenso, wenn allergische Reaktionen auftreten. Bei einer aufkommenden Atemnot im Rahmen einer allergischen Reaktion primär die Notfallnummer 144 wählen.

Zahnunfälle

Jeder Zahnunfall sollte dem Zahnarzt, der Zahnärztin gemeldet werden! Ob eine Behandlung notwendig ist oder nicht, können nicht Sie entscheiden. Der Zahnarzt, die Zahnärztin sollte schon am Telefon Folgendes erfahren:

  • Was ist geschehen, wann, wie und wo?
  • Wie alt ist das Kind?
  • Welche Zähne sind betroffen, Milch- oder bleibende Zähne?

Auch Bagatellunfälle können Komplikationen nach sich ziehen.

Da bei Kindern die durch Zahnunfälle entstehenden Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt werden, muss der Zahnunfall auch unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.

Das Merkblatt «Zahnunfälle: richtiges Verhalten», herausgegeben von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, orientiert über das richtige Verhalten bei Zahnunfällen.

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