Genitori con il loro bebè.

Kinderrechte: Das Kindeswohl

Sonderthema Kinderrechte (3. Monat)

In der Kinderrechtskonvention steht, dass «das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte». Wer definiert Glück? Können Eltern gezwungen werden, ihr Kind zu lieben?

Glück, Liebe und Verständnis sind unverzichtbar für ein Kind, können aber weder gemessen, noch als Rechte eingefordert werden. Die in der Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte sind in der Absicht festgehalten, die bestmöglichen Grundlagen zu schaffen, damit sich Kinder vollumfänglich und ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln können. Wenn Kinder alle festgehaltenen Rechte geniessen, entspricht dies dem Kindeswohl.

Kindeswohl ist (k)eine klare Sache

Der Begriff Kindeswohl ist nicht präzise definiert. In einem ganzheitlichen Sinne umschreibt er das Wohlergehen eines Kindes. Was dem Kindeswohl am besten entspricht, ist je nach Situation unterschiedlich. Da das Kindeswohl stets anhand der individuellen Gegebenheiten und der sich entwickelnden Fähigkeiten der Kinder bestimmt werden muss, ist der Begriff bewusst breit gehalten.

Die zwei Monate alte Elisa liegt in ihrem Bettchen und weint seit einer halben Stunde beinahe pausenlos. Ihre Mutter ist mit dem dreijährigen Leo am Kuchen backen. Zuvor hat sie Elisa gestillt und ihr die Windeln gewechselt. Leo möchte die Zutaten unbedingt selber verrühren, braucht aber Hilfe. Nun wartet er ungeduldig, weil sich seine Mutter zwischendurch um Elisa kümmert und sie aufnimmt. Während die Mutter und Leo gemeinsam weitermachen, bleibt Elisa auf dem mütterlichen Arm. Das Baby scheint ein Bedürfnis nach Nähe verspürt zu haben – innert weniger Minuten ist es ruhig und zufrieden.

Sich am Kindeswohl zu orientieren, bedeutet für Sie unter anderem, die Bedürfnisse Ihres Säuglings oder Kleinkindes wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Säuglinge sind fast vollständig auf ihre Umgebung angewiesen. Neben dem Stillen von Hunger, der Körperhygiene, dem Bedürfnis nach genügend Schlaf oder Schutz vor Kälte und Hitze gehört auch das Erfahren einer verlässlichen und liebevollen Beziehung zu den kindlichen Grundbedürfnissen. Gleichzeitig die Bedürfnisse mehrerer Kinder zu berücksichtigen, kommt für Eltern oft einer Gratwanderung gleich.

Das Wohl des Kindes heute und morgen

Das Kindeswohl ist keine starre Grösse, sondern etwas Dynamisches. Neben dem gegenwärtigen Kindeswohl sollte immer auch das zukunftsorientierte Wohl des Kindes beachtet werden.

Das erste Bad des kleinen Joel in der neuen Kinderbadewanne ist ein Ereignis. Seine Eltern halten den Moment auf ihrem Smartphone fest und zeigen die Bilder am Abend Joels Grosseltern. Die Mutter beschliesst, die Fotos auch an Gotte und Götti zu schicken und einen Schnappschuss auf Facebook zu stellen.

Verständlich, dass sich Eltern über Entwicklungsschritte und neue Erfahrungen ihrer Kinder freuen. Zunehmend wird diese Freude auch über Soziale Medien mit anderen geteilt. Später ist es einem Kind oder jungen Menschen aber möglicherweise unangenehm, wenn diese Bilder im Internet zu finden sind.

Nicht immer lassen sich im Voraus alle Konsequenzen einer Handlung abschätzen. Wichtig ist, dass Sie bei Entscheidungen im Alltag stets das Kindeswohl berücksichtigen und sich fragen, ob Ihr Handeln im Interesse des Kindes ist oder primär eigene Interessen verfolgt. Beim erwähnten Beispiel könnte ein Weg gewählt werden, der die Integrität und Privatsphäre des Kindes nicht tangiert. Beispielsweise indem das Foto nur einem eingeschränkten Kreis zugänglich gemacht wird.

Die Bandbreite des Kindeswohls

Kulturelle und gesellschaftliche Gegebenheiten haben Einfluss darauf, wie Erwachsene Kinder wahrnehmen, die Beziehung zum Kind gestalten und das Kindeswohl interpretieren. Dies zeigt sich beispielsweise in der Einstellung zur Bildung, zur Bestrafung oder zu medizinischen Behandlungen.

Mit der Definition des Kindeswohls in der Kinderrechtskonvention wird Eltern ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt. Allerdings darf nicht mit dem Kindeswohl argumentiert werden, um ein Verhalten zu rechtfertigen, das der Kinderrechtskonvention widerspricht, wie beispielsweise Gewalt in der Erziehung.

Kinder haben Rechte

Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen Kinderrechte umschreiben die Rechte für Kinder von 0 bis 18 Jahren und sind universell gültig. Bis auf ein Land haben alle Staaten das Abkommen unterzeichnet. Dies zeugt von einem weltweiten Bekenntnis zu den Kinderrechten. Auch die Schweiz hat sich 1997 verpflichtet, für die Einhaltung der Kinderrechte zu sorgen. Bei der Umsetzung der Rechte bestehen zwischen den Staaten jedoch grosse Unterschiede. Die Verwirklichung der Rechte geschieht im Dreieck Staat – Eltern – Kinder.

Die Kinderrechtskonvention enthält allgemeine Menschenrechte wie zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf Bildung und Gesundheit. Da Kinder besonders verletzlich sind und ihre Rechte aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft nicht alleine durchsetzen können, beinhaltet die Kinderrechtskonvention darüber hinaus spezielle Rechte: Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Fürsorge und Erwachsene, die dafür sorgen, dass sie an Angelegenheiten und Entscheiden, die sie betreffen, teilhaben können. In Bezug auf Kinder mit einer Behinderung betont die Konvention ihr Recht auf ein erfülltes und würdiges Leben, ihr Recht auf Förderung der Selbstständigkeit und der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Zum ersten Mal in der Geschichte werden Kinder durch die Kinderrechtskonvention als Akteure und eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Eine Sichtweise, die auch in Gesetze einfliesst, zum Beispiel ins Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz der Schweiz. Ebenso bedeutsam ist diese Haltung, damit Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen und Kinder in der Ausübung ihrer Rechte unterstützen können.

Um zu bestimmen, was dem Kindeswohl entspricht, müssen verschiedene Elemente berücksichtigt werden. Das Kind und seine individuellen Eigenschaften spielen dabei eine wichtige Rolle. Je jünger das Kind, desto stärker ist es auf Schutz angewiesen. Das Kindeswohl ist nicht unabhängig von den Rechten der Anderen, etwa der Eltern. Trotzdem geht es immer darum, das Kind ins Zentrum der Überlegungen zu stellen.

Seit Emilie sechs Monate alt ist, leben ihre Eltern getrennt. Vater und Mutter kümmern sich zu gleichen Teilen um die gemeinsame Tochter. Diese pendelt zwischen den beiden Wohnungen hin und her und ist an drei Tagen in einer Kita. Das System ist eingespielt. Mit vier Jahren reagiert Emilie plötzlich unzufrieden und beginnt zu weinen, wenn ihr Vater sie in der Kita abholt. Er ist verunsichert und sucht das Gespräch mit den Mitarbeitenden. Dabei stellt sich heraus, dass Emilie am Wohnort des Vaters keinen Kontakt zu Kindern hat und ihre Freunde aus der Kita vermisst. Der Vater überlegt sich, wieder in die Nähe zu ziehen.

Es gibt Situationen, in denen das Kindeswohl nicht in allen Belangen berücksichtigt werden kann. Risikofaktoren, wie zum Beispiel Armut, können das Kindeswohl beeinträchtigen.

Wenn Belastungen wie Konflikte in der Familie oder Folgen von Stress und Erkrankungen anhalten, systematisch vorkommen oder schwerwiegend sind, ist das Kindeswohl massiv eingeschränkt. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies, dass sie unter Vernachlässigung, Misshandlung oder anderen Formen von Gewalt leiden. In diesem Fall liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.

Als Leitlinie ist das Kindeswohl in allen Belangen zu berücksichtigen, die das Kind betreffen. Auf übergeordneter Ebene liegt die Verantwortung für das Wohl des Kindes beim Staat.

Dieser Beitrag wurde von Kinderschutz Schweiz erarbeitet.

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