Un uomo e una donna litigano.

Konflikte gehören zum Leben

Zwei Jahre und drei Monate

Familien, in denen sich alle immer einig sind, gibt es nur in der Fantasie und in der Werbung. Im engen Zusammenleben von Menschen fehlt es kaum an Gelegenheit, sich hin und wieder gründlich zu ärgern.

Im Grunde wissen wir es eigentlich: Konflikte trägt man am besten aus, indem sofort offen und möglichst ruhig darüber gesprochen wird. Denn Auseinandersetzungen bringen uns weiter. Doch das ist häufig einfacher gesagt als getan. Bei allem guten Willen gibt es Probleme, die sich nicht so leicht bewältigen lassen. Die guten Vorsätze, offen und ehrlich zu sein, geraten in schwierigen Situationen schnell in Vergessenheit. Wird in einer Familie das Zusammenleben ständig oder häufig durch Konflikte belastet, sollten die Erwachsenen Aussenstehende um Hilfe bitten – nur schon im Interesse des Kindes. Gute Freunde, verständnisvolle Verwandte oder Paarberatungsstellen können weiterhelfen .







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Die Situation erklären

Ein Kind spürt, wenn Spannungen die Atmosphäre belasten. Auch wenn sein Verstand noch nicht erfasst, worum es genau geht: seine «Antennen» reagieren sehr empfindsam auf Störungen. Deshalb sollten Sie ihm die Sachlage mit einfachen Worten erklären, selbst wenn Sie denken, dass es noch nicht alt genug sei, um alles zu verstehen. Wir Erwachsenen wären erstaunt, könnten wir das Ganze aus der Perspektive des Kindes sehen.

Ein Kind in diesem Alter fühlt sich als Mittelpunkt der Welt. Es glaubt, die Ursache für alles zu sein, was in dieser Welt geschieht. Es nimmt an, schuldig zu sein, wenn Papa und Mama Probleme haben, weil es «böse» war oder nicht gehorcht hat. Ein Zweijähriges kann spüren, dass wir traurig oder ungeduldig sind. Es versteht aber noch nicht, dass es nichts dafür kann und nichts damit zu tun hat. Das müssen Sie ihm deutlich erklären. Und zwar, indem Sie ihm sagen und zeigen, dass Sie es gern haben, auch wenn Sie mit dem Partner, der Partnerin streiten.

Ein Kind reagiert ängstlicher auf Situationen, die Sie vor ihm zu verbergen versuchen, als wenn es einigermassen begreift, worum es geht. Versuchen Sie daher, schwierige Auseinandersetzungen wenn möglich nicht in Gegenwart des Kindes auszutragen. Je nach Situation kann eine Grundsatzdiskussion auch auf den Abend verlegt werden, wenn das Kind schläft.

Vorbild im Konfliktlösen

Eltern sind für ihre Kinder Vorbilder. Dies gilt ebenso fürs Konfliktlösen, und da gilt: Wichtiger als kein Streit ist eine «gute» Streitkultur. Zum «guten» Streiten gehört die Versöhnung. Enthalten Sie diese Ihrem Kind nicht vor. Für Ihr Kind ist das «Friedenschliessen» von wichtiger Bedeutung. Es zeigt ihm, dass nach einem Gewitterregen wieder die Sonne scheint.

Achten Sie konsequent darauf, dass Sie das Kind nicht in den Streit einbeziehen. Nie sollte es zum Zeugen oder Richter, nie zum Verbündeten des einen gegen den andern gemacht werden. Geben Sie dem Kind zu verstehen und lassen Sie es spüren, dass es an der schwierigen Situation in keiner Weise Schuld trägt. Vermeiden Sie es, Ihren Partner, Ihre Partnerin vor dem Kind schlecht darzustellen.

Wenn sich Konflikte häufen

Trotz gelegentlicher Auseinandersetzungen und Krisen finden viele Paare immer wieder gemeinsame Lösungen und Wege des Zusammenlebens. Manchmal jedoch werden Streitigkeiten immer häufiger und auswegloser, die Gefühle verwirren sich, und Eltern machen sich Gedanken darüber, ob sie ihre Beziehung auf diese Weise noch weiterführen können. Es ist eine hohe Kunst, Liebe auf Dauer zu leben und Paar zu bleiben, und doch lohnt es sich, dafür zu kämpfen und nicht gleich aufzugeben.

Liebe verändert sich im Laufe der Zeit – durch die Gewohnheit, durch Kinder, durch Höhen und Tiefen im Alltag. Es kann sehr verwirrend oder sogar schmerzvoll sein, wenn man sich dieser Veränderung bewusst wird. Daher ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben, die Entwicklung wahrzunehmen, anzunehmen und neue Bedürfnisse, Wünsche und Träume auszusprechen. Wir möchten Sie dazu ermuntern, im Gespräch zu bleiben. Tauschen Sie sich aus, sprechen Sie auch Unangenehmes an. Sonst kann Kleines zu einer grossen Belastung werden. Versuchen Sie, Belastungen gemeinsam zu tragen und auszuhalten. Nur wenn beide bereit sind, sich Zeit zu geben und sich auf einen Prozess einzulassen, kann sich etwas verändern.

Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn Gespräche nicht mehr weiterhelfen, wenn belebende Ideen für die Partnerschaft ihre Wirkung nur kurzfristig zeigen, wenn Sie das Gefühl haben, Sie drehen sich im Kreis, wenn Sie Ihrer Beziehung aber doch noch eine Chance geben wollen – dann trauen Sie sich, nach aussen zu treten und Hilfe in Anspruch zu nehmen. In der Paarmediation unterstützt man Sie, für Konfliktpunkte gemeinsam neue Regelungen zu finden. Mit Hilfe einer Fachperson können Sie Ihre Situation reflektieren und zum Beispiel die Aufteilung der Aufgaben, eingespielte Rollenmuster, den Umgang miteinander neu regeln. In der Paartherapie oder -beratung stehen Ihre Gefühle im Zentrum. Es wird im Miteinander versucht, einschränkende Beziehungsmuster zu verändern.

Führen die verbalen Auseinandersetzungen zwischen Eltern zu körperlicher Gewalt, so sollten Sie unbedingt und unmittelbar bei Beratungsstellen Hilfe holen. Gewaltfreies Streiten ist lernbar und enorm wichtig, auch wenn die Konflikte gross sind und sich eine Trennung oder Scheidung abzeichnet. Weiterführende Angaben zu Gewaltberatungsstellen, Opferhilfe finden Sie im Adressverzeichnis.

Sehen Sie keine gemeinsame Zukunft mehr, finden Sie in der Trennungs- und Scheidungsmediation Begleitung während der Trennung und für die Zeit danach. Die Mediation ist in diesem Fall eher zukunftsgerichtet. Die Frage «Wie wollen wir künftig miteinander umgehen?», steht im Mittelpunkt. Hier geht es vor allem um die Regelungen der Finanzen und um das gemeinsame weitere Elternsein. Während der Beratungszeit sollte dem Befinden und den Bedürfnissen der Kinder besondere Beachtung geschenkt werden.

Getrennte Eltern bleiben Eltern

Bei einer Trennung oder Scheidung erleben Sie als Paar vor allem das Trennende, für Ihr Kind aber bleiben Sie seine Eltern: zwei Menschen, die zusammengehören. Mutter und Vater sind nach wie vor für das Kind verantwortlich, auch wenn ihre Wege auseinandergehen. Bei einer Scheidung soll die Regelung des Sorge- und Besuchsrechts nicht zu einem unnötigen Kampf zwischen den beiden Elternteilen führen. Im Idealfall gelingt es getrenntlebenden Eltern, einander respektvoll zu begegnen, vor allem in Anwesenheit des Kindes.

Sorgen Sie dafür, dass das Kind nicht zum Spielball zweier zerstrittener Parteien wird. Dies wird durch ein gemeinsames Sorgerecht geregelt: Auch wenn Eltern sich getrennt haben, sollen weiterhin beide für das Wohl des Kindes zuständig sein. Gewöhnlich teilen sich die Eltern das Sorgerecht, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Je nach Verfahren genehmigt oder regelt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht die Zuteilung der elterlichen Sorge, den Unterhalt und andere Fragen, die sich stellen.

Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen werden. Die Voraussetzungen hierzu sind jedoch streng. Die Regelung sieht vor, dass das Kind Anspruch auf eine optimale Betreuung hat. So werden auch die Kosten für die Kinderbetreuung in den Unterhaltsbeitrag eingerechnet.

Kinder dürfen beide Elternteile gern haben und zu beiden Elternteilen eine eigenständige Beziehung aufbauen. Reden Sie daher nicht schlecht über den anderen Elternteil. Um den Alltag in einer veränderten Familienform zu verbessern, soll das Kind vom gemeinsamen Sorgerecht und von verbindlichen Regelungen profitieren. Sagen Sie Ihrem Kind, dass Sie weiterhin seine Mutter und sein Vater sind und dass Sie es beide lieben, obwohl Sie getrennt sind.







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Nach der Trennung oder Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern stark belasten. Das gilt ebenso für das Kind. Kein Wunder, dass es möglicherweise mehr weint als sonst und sich ängstlich anklammert, wenn es einen Moment allein bleiben soll. Es spürt die Verunsicherung und Sorgen der Erwachsenen und reagiert darauf. Dies kann sich unter anderem auch in vorübergehenden Ess- und Schlafschwierigkeiten zeigen.

Unter Umständen kommen noch äussere Veränderungen hinzu: Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme des betreuenden Elternteils, neue Bezugspersonen. Eine Standortbestimmung, eine Neuorientierung wird notwendig. Eine Phase, die bezüglich Dauer nicht unterschätzt werden darf. Auch der Umgang mit der Betreuung und das Festlegen von Besuchen ist unter Umständen nicht ganz problemlos. Zugleich kann es aber auch eine wohlverdiente Entlastung bedeuten.

Als Mann, als Frau möchte man vielleicht die belastenden Erlebnisse mit der Partnerin, dem Partner vergessen und nichts mehr von ihr, ihm hören. Als Vater und Mutter wird man jedoch durch das Kind und seine Fragen weiterhin miteinander konfrontiert. Ein Widerspruch, der nicht zu lösen ist, doch mit der Zeit oft an Bedeutung verliert. Ein Kind will genau wissen, wohin es gehört. Gerade in veränderten Verhältnissen braucht es mehr denn je das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.

Nach einer Scheidung kann es längere Zeit schwierig sein, mit all den inneren und äusseren Problemen fertig zu werden. Es ist durchaus angebracht und verständlich, wenn in der «Nachscheidungsphase» fachliche Unterstützung und Beratung in Anspruch genommen wird, zum Beispiel bei einer Familien- oder Paarberatungsstelle oder bei einem privaten Psychologen oder einer Psychologin. Weiterhelfen kann auch der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Bei Schwierigkeiten im Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht besteht die Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich von Fachleuten beraten zu lassen. Eine erste Anlaufstelle ist beispielsweise Projure Rechtsberatung und Rechtsauskunft.

Elterliche Sorge und elterliche Obhut

Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht, überall dort zu entscheiden, wo das Kind dies noch nicht kann. Dies umfasst Entscheidungen zu Erziehung, Ausbildung und gesetzliche Vertretung des Kindes sowie die Verwaltung seines Vermögens und das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

In begründeten Ausnahmefällen kann durch einen Entscheid des Zivilgerichts oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die elterliche Sorge einem Elternteil allein zugesprochen werden. Voraussetzung ist, dass die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Kindeswohl nicht vereinbar wäre. Unverheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern haben Anrecht auf ein gemeinsames Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren muss kein Unterhalts- und Betreuungsplan genehmigt werden. Es reicht eine gemeinsame Erklärung, die besagt, dass beide Elternteile bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Diese Erklärung können unverheiratete Eltern im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandesamt oder aber zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der KESB abgeben. Geregelt werden müssen im Hinblick auf das Kindeswohl die Kinderbetreuung und die Verteilung der Unterhaltskosten.

Die Obhut ist Teil der elterlichen Sorge und umfasst die tägliche Betreuung und Pflege. Diese Betreuungsverantwortung beinhaltet das Recht und die Pflicht, für die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes angemessen zu sorgen.

Alternierende Obhut ist möglich, sofern sie von der Betreuung und dem Schulweg her machbar ist und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt. Die Aufteilung muss zwischen den Elternteilen klar geregelt werden.

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