Kinderrechte: Rechte für alle
Vier Jahre und drei Monate
Eines der Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention ist die Nicht-Diskriminierung.
Das Grundprinzip besagt, dass alle anderen in der Konvention festgeschriebenen Rechte, wie das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, das Recht auf Bildung, das Recht auf Spiel und Freizeit oder das Recht auf Schutz vor Gewalt ausnahmslos für alle Kinder gelten.
Diskriminierung umfasst jegliche Art von Unterscheidung, Ausschluss, Beschränkung oder Bevorzugung, welche auf einem Merkmal wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, politischer oder anderer Überzeugung, Herkunftsland und so weiter basiert und die Rechte der betroffenen Kinder verletzt oder einschränkt.
Zusammen mit ihrer Familie lebt die siebenjährige Ayla seit drei Monaten in einer Flüchtlingsunterkunft. Dort leben sie auf engstem Raum mit vielen anderen Menschen zusammen. Ayla hat keine Möglichkeit, sich zurückzuziehen. Gelegenheiten zum Spielen gibt es nur wenige und die Schule kann sie im Moment nicht besuchen.
Die Gründe für eine Benachteiligung können vielfältiger Natur sein. Stärker als Erwachsene laufen Kinder Gefahr, diskriminiert zu werden. Aufgrund ihrer Verletzlichkeit und Abhängigkeit von Erwachsenen werden sie oft nicht als vollwertige Mitglieder einer Gesellschaft angesehen. Im Alltag zeigt sich dies beispielsweise, wenn Erwachsene kindliche Gefühlsäusserungen als Launen abtun, die Meinung eines Kindes als unwichtig betrachten oder die Bedürfnisse eines Kindes vernachlässigen.
Kinder können auch indirekte Diskriminierung erfahren aufgrund von Merkmalen der Eltern oder der Familie. Beispielsweise wenn ein Kind wegen der Religionszugehörigkeit oder einer bestimmten Überzeugung seiner Eltern von einem Angebot ausgeschlossen wird oder eine medizinische Behandlung nicht in Anspruch nehmen kann.
Besondere Verletzlichkeit
Einige Kinder sind besonders stark von Diskriminierungen betroffen. Schicksale von Kindern wie Ayla, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte oder der aktuellen Lebensumstände äusserst verletzlich sind, machen dies deutlich. Besonders verletzlich sind auch Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen; Kinder, die zuhause Gewalt erleben oder vernachlässigt werden; Kinder mit körperlich oder psychisch erkrankten Eltern oder Kinder von Eltern, die arm sind. Oft werden diese Kinder in mehrfacher Hinsicht benachteiligt.
Vor einigen Jahren ist die Familie des vierjährigen Yunis in die Schweiz gekommen. Ob die Familie bleiben kann, ist noch unklar. Yunis wurde in der Schweiz geboren und kommt nun, ohne ein Wort Deutsch zu sprechen, in den Kindergarten. Im Kindergarten erhält er Deutschunterricht. Seine Fähigkeit, die Sprache zu verstehen und zu sprechen, verbessert sich laufend. Das Erlernen des Schulstoffes bleibt für ihn aber eine grosse Herausforderung.
Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung bedeutet nicht, dass alle Kinder genau gleich behandelt werden. Im Sinne einer Chancengleichheit haben benachteiligte und besonders verletzliche Kinder ein Anrecht darauf, eine spezifische Förderung zu erhalten.
Kinder, die im Elternhaus beispielsweise eine oder mehrere andere Sprachen sprechen, benötigen beim Erlernen der Landessprache besondere Unterstützung. Ihre Chancen, in unserem Bildungssystem einen Weg zu beschreiten, der ihrem Potenzial entspricht, sind im Vergleich zu Kindern, welche die Sprache bei Schuleintritt beherrschen, eingeschränkt.
Kinder haben Rechte
Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen Kinderrechte umschreiben die Rechte für Kinder von 0 bis 18 Jahren und sind universell gültig. Bis auf ein Land haben alle Staaten das Abkommen unterzeichnet. Dies zeugt von einem weltweiten Bekenntnis zu den Kinderrechten. Auch die Schweiz hat sich 1997 verpflichtet, für die Einhaltung der Kinderrechte zu sorgen. Bei der Umsetzung der Rechte bestehen zwischen den Staaten jedoch grosse Unterschiede. Die Verwirklichung der Rechte geschieht im Dreieck Staat – Eltern – Kinder.
Die Kinderrechtskonvention enthält allgemeine Menschenrechte wie zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf Bildung und Gesundheit. Da Kinder besonders verletzlich sind und ihre Rechte aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft nicht allein durchsetzen können, beinhaltet die Kinderrechtskonvention darüber hinaus spezielle Rechte: Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Fürsorge und Erwachsene, die dafür sorgen, dass sie an Angelegenheiten und Entscheiden, die sie betreffen, teilhaben können. In Bezug auf Kinder mit einer Behinderung betont die Konvention ihr Recht auf ein erfülltes und würdiges Leben, ihr Recht auf Förderung der Selbstständigkeit und der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Zum ersten Mal in der Geschichte werden Kinder durch die Kinderrechtskonvention als Akteure und eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Eine Sichtweise, die auch in Gesetze einfliesst, zum Beispiel ins Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz der Schweiz. Ebenso bedeutsam ist diese Haltung, damit Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen und Kinder in der Ausübung ihrer Rechte unterstützen können.
Altersbedingte Benachteiligung
Die Eltern des fünfjährigen Milo trennen sich. Da Kinder in der Schweiz im Allgemeinen erst ab sechs Jahren angehört werden, hat Milos Stimme noch kein Gewicht.
Die Kinderrechtskonvention leitet dazu an, Kinder als Menschen mit eigenen Rechten, als eigenständige Akteure wahrzunehmen. Das bedeutet, dass ihre sich entwickelnden Fähigkeiten in Betracht gezogen werden. Kinder sollen von Anfang an ihre Rechte altersgerecht und ihrer Entwicklung entsprechend ausüben dürfen. Nicht nur bei Kindsanhörungen, auch in anderen Bereichen sind Kinder jedoch häufig aufgrund einer Altersbeschränkung davon ausgeschlossen, ein Recht entsprechend ihren Fähigkeiten wahrzunehmen, unabhängig davon, ob sie zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt dazu fähig gewesen wären.
Unterschiedliche Erwartungen
Am liebsten geht der vierjährige Ben mit einem rosa Rock in den Kindergarten. Die 14-jährige Lara träumt von einer Karriere als Tänzerin, der achtjährige Leon spielt lieber mit Mädchen, die 16-jährige Malin hat sich in ein Mädchen verliebt, der fünfjährige Diego geht in den Fussballclub.
Nicht nur «typische Mädchen» und «typische Jungen», auch Kinder, die sich in Bezug auf ihr biologisches Geschlecht, in ihrer Geschlechtsidentität oder ihrem Rollenverhalten von der Mehrheit der Mädchen und Jungen unterscheiden, haben die gleichen Rechte. In der Schweiz würde das kaum jemand bestreiten. Doch wie sieht es im Alltag tatsächlich aus? Welche unbewussten Erwartungen haben Sie als Eltern an Ihre Kinder? Lassen Sie Ihren Sohn im rosa Rock in den Kindergarten gehen? Erwarten Sie von einem Jungen, dass er stark ist und durchhält? Und welche Vorstellungen haben Sie von einem Mädchen? Verstört es Sie, wenn sich ein Kind nicht so verhält, wie Sie es aufgrund seines Geschlechts erwarten?
Im Zusammenhang mit Fragen zur Geschlechtsidentität, zu den Geschlechterrollen und zur sexuellen Orientierung gibt es immer noch viele Erwartungen, die mit Ängsten und Vorurteilen verbunden sind. Damit Kinder ihr Potenzial entwickeln können, ist es wichtig, dass Eltern solche, oftmals unbewussten Erwartungen, Vorurteile und Ängste immer wieder hinterfragen.Eltern und Erwachsene allgemein sollten sich der verschiedenen Formen von Diskriminierung bewusst sein und darüber, welche Faktoren zu Diskriminierung führen können. Damit Kinder als eigenständige und vollwertige Menschen wahrgenommen werden und sich ihren Fähigkeiten entsprechend entwickeln können, braucht es das Prinzip der Nicht-Diskriminierung.
Die Nicht-Diskriminierung wird als Grundprinzip der Kinderrechtskonvention in Artikel 2 festgehalten. Es ist zentral, um allen Kindern alle anderen Rechte zu garantieren.
Dieser Beitrag wurde von Kinderschutz Schweiz erarbeitet.