Sonderthema Kinderrechte (7. Monat)
Im Leben des Kindes nimmt die Familie eine zentrale Rolle ein. Sie sorgt für eine gesunde Entwicklung, bietet Schutz und Fürsorge. In der Kinderrechtskonvention wird die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft anerkannt, die für das Wohlbefinden der Kinder besorgt ist.
Die Kinderrechtskonvention basiert auf dem Prinzip, dass Kinder eigenständige Akteure mit einer unabhängigen Sichtweise sind. Die Bedeutsamkeit der Familie und die Eigenständigkeit der Kinder stellen keinen Widerspruch dar, sondern zeigen, welche Rolle die Eltern gegenüber den Kindern einnehmen.
Vielfältige Formen des Zusammenlebens sind heute die Norm. Dass Form und Zusammensetzung der Familie nicht entscheidend sind für das Kind entspricht auch der Perspektive der Kinderrechtskonvention. Ausschlaggebend ist die Funktion, welche die Familie für das Kind erfüllt. Oberste Priorität hat der Grundsatz, dass Kinder verlässliche Bezugspersonen brauchen, die für sie da sind, sie in ihrer Entwicklung fördern, unterstützen, anregen und mitwirken lassen.
Oft erfüllt die biologische Familie des Kindes diesen Anspruch. Die Voraussetzungen dafür sind aber nicht immer gegeben. Deshalb ist der Begriff Familie breit gefasst und beinhaltet biologische Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern und je nach Kontext auch die Verwandtschaft. Auch wenn ein Kind kein familiäres Umfeld (mehr) besitzt, können weitere Erziehungsberechtigte und enge, vertraute Bezugspersonen die Pflichten und Rechte der Familie übernehmen.
Eltern sind laufend mit kleinen und grossen Fragen konfrontiert, die sie für und mit ihrem Kind beantworten. Einige Entscheidungen ergeben sich wie von selbst, andere haben weitreichende Konsequenzen. In den meisten Fällen gibt es kein «richtig oder falsch». Wichtig ist, dass Sie die Eigenständigkeit Ihres Kindes und seine Fähigkeiten berücksichtigen.
Säuglinge haben nicht weniger Rechte als Kleinkinder oder Jugendliche. Mit zunehmendem Alter, grösserer Reife und wachsenden Kompetenzen eines Kindes verschiebt sich die Balance weg von den Schutzrechten hin zu den Mitspracherechten. Entsprechend verändert sich auch Ihre Elternrolle.
Während kleine Kinder Anleitung und Führung brauchen, um ihre Rechte auszuüben, ist es später wichtig, dass Sie Unterstützung und Austauschmöglichkeiten anbieten und die Meinung Ihres Kindes zunehmend an Bedeutung gewinnt. Als Eltern haben Sie das Recht, aber auch die Pflicht, Ihr Kind seinen Fähigkeiten entsprechend zu leiten.
Gerade noch hat sich der Vater von Hannah gefreut, dass seine Tochter den Brei so gut vom Löffel isst. Inzwischen dauert das Füttern doppelt so lange. Immer wieder greift Hannah nach dem Löffel oder mit der Hand direkt in den Brei. Weil sie es noch nicht schafft, den Löffel selber zum Mund zu führen, geht fast alles daneben. Nachdem der Vater ihr einen zweiten Löffel in die Hand gibt, mit dem sie selber hantieren und experimentieren kann, lässt sie sich auch wieder füttern.
Jeden Tag lernen Kinder und erweitern ihre Fähigkeiten. Damit das Kind weder über- noch unterfordert ist, sollte die Eltern-Kind-Beziehung stets an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Meistens gleichen Eltern ihr Verhalten intuitiv dem Entwicklungstand an. Wenn Sie immer wieder die Perspektive Ihres Kindes einnehmen, gelingt dies noch bewusster.
Kinder haben ein Recht darauf, von den Eltern in ihrer Entwicklung und der Verwirklichung ihrer Rechte unterstützt zu werden. Umgekehrt sind Eltern verantwortlich für ihr Kind. In der Kinderrechtskonvention ist festgehalten, dass die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes bei beiden Elternteilen liegt. Das Kindeswohl sollte das Grundanliegen der Eltern sein.
Gegen ihren Willen dürfen Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden, ausser eine solche Massnahme ist im Hinblick auf das Kindeswohl nötig. Lässt sich eine Trennung nicht vermeiden, besteht das Recht des Kindes darin, mit beiden Elternteilen regelmässig in Kontakt zu sein, auch wenn die Eltern beispielsweise nicht im gleichen Land leben. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Wohl des Kindes durch diese Kontakte gefährdet ist.
Das Aufwachsen, die Entwicklungsmöglichkeiten und das Wohlergehen eines Kindes werden durch die Familie massgeblich mitbestimmt. Grundsätzlich ist die Prägung innerhalb der Familie positiv. Werte, Normen und Haltungen der Eltern sollten aber nicht dazu dienen, eigene Interessen durchzusetzen, sondern müssen im Hinblick auf die Verwirklichung der Rechte des Kindes beurteilt werden. Kinder sind weder Objekte noch passiver Teil einer Familie. Betrachten Sie Ihre Kinder als eigenständige Familienmitglieder und berücksichtigen Sie die Kinderrechte vor diesem Hintergrund.
Gegenüber der Schulmedizin sind Noahs Eltern kritisch eingestellt. Weil sie durchwegs positive Erfahrungen mit alternativmedizinischen Methoden gemacht haben, möchten sie auch ihre Kinder so behandeln lassen. Nun überlegen sie, ob sie trotz ihrer Haltung den Empfehlungen des Kinderarztes folgen und Noah impfen lassen sollen.
In verschiedenen Artikeln der Kinderrechtskonvention werden die Rechte und Pflichten der Eltern ausgeführt. Beispielsweise die Anleitung der Kinder entsprechend ihrer Entwicklung, die Verantwortung für das Kindeswohl, die Berücksichtigung der Meinung des Kindes, auch in Bezug auf die Trennung der Eltern, den persönlichen Umgang mit dem Kind, die Familienzusammenführung mit von der Familie getrennt lebenden Kindern.
Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Staat verpflichtet ist, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen und – falls das Kindeswohl gefährdet ist – einzugreifen.
Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen Kinderrechte umschreiben die Rechte für Kinder von 0 bis 18 Jahren und sind universell gültig. Bis auf ein Land haben alle Staaten das Abkommen unterzeichnet. Dies zeugt von einem weltweiten Bekenntnis zu den Kinderrechten. Auch die Schweiz hat sich 1997 verpflichtet, für die Einhaltung der Kinderrechte zu sorgen. Bei der Umsetzung der Rechte bestehen zwischen den Staaten jedoch grosse Unterschiede. Die Verwirklichung der Rechte geschieht im Dreieck Staat – Eltern – Kinder.
Die Kinderrechtskonvention enthält allgemeine Menschenrechte wie zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf Bildung und Gesundheit. Da Kinder besonders verletzlich sind und ihre Rechte aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft nicht alleine durchsetzen können, beinhaltet die Kinderrechtskonvention darüber hinaus spezielle Rechte:
Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Fürsorge und Erwachsene, die dafür sorgen, dass sie an Angelegenheiten und Entscheiden, die sie betreffen, teilhaben können. In Bezug auf Kinder mit einer Behinderung betont die Konvention ihr Recht auf ein erfülltes und würdiges Leben, ihr Recht auf Förderung der Selbstständigkeit und der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Zum ersten Mal in der Geschichte werden Kinder durch die Kinderrechtskonvention als Akteure und eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Eine Sichtweise, die auch in Gesetze einfliesst, zum Beispiel ins Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz der Schweiz. Ebenso bedeutsam ist diese Haltung, damit Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen und Kinder in der Ausübung ihrer Rechte unterstützen können.
Dieser Beitrag wurde von Kinderschutz Schweiz erarbeitet.